Partnervereinbarung
Version 2026-08-06 · Gilt für alle Teilnehmer am Alvoru-Affiliate-Programm
Artikel 1 — Parteien
Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen:
Alvoru — KI-Kundenservice für kleine Unternehmen
Rechtsform: Einzelunternehmen · Inhaber: Yousri
Sitz: Cuijk (Noord-Brabant), Niederlande
KvK-Nummer: 42071779
E-Mail: info@alvoru.com
Und der Partner: die natürliche oder juristische Person, die das Anmeldeformular auf alvoru.com/partners ausfüllt und von Alvoru schriftlich als Teilnehmer am Affiliate-Programm genehmigt wurde.
Artikel 2 — Art der Vereinbarung
2.1 Diese Vereinbarung betrifft eine unabhängige Kooperationsbeziehung. Der Partner ist kein Arbeitnehmer, Vertreter oder Gesellschafter von Alvoru. Es besteht kein Weisungsverhältnis, kein Arbeitsvertrag und kein Anspruch auf Sozialversicherungen über Alvoru.
2.2 Der Partner handelt vollständig im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Alvoru und der Partner haften wechselseitig nicht für die vertraglichen Verpflichtungen des jeweils anderen gegenüber Dritten.
2.3 Der Partner ist selbst für seine/ihre steuerlichen Verpflichtungen verantwortlich, einschließlich MwSt. und Einkommensteuer, die sich aus den Provisionseinnahmen ergeben. Alvoru stellt auf Anfrage eine Jahresübersicht bereit.
Artikel 3 — Tätigkeiten des Partners
3.1 Der Partner vermittelt kleine Unternehmen an Alvoru über seinen/ihren persönlichen Partnercode und/oder Referral-Link (aufgebaut als: alvoru.com/signup?ref=CODE).
3.2 Der Partner ist selbst für die Bewerbung über seine/ihre eigenen Kanäle (Website, Netzwerk, soziale Medien usw.) verantwortlich und trägt die damit verbundenen Kosten.
3.3 Bei jeder Werbemaßnahme muss der Partner deutlich angeben, dass es sich um eine kommerzielle Partnerbeziehung handelt („Affiliate-Link“ oder gleichwertige Formulierung), gemäß den anwendbaren Transparenzvorschriften für Werbung.
3.4 Verwendet der Partner von Alvoru bereitgestelltes Marketingmaterial (Banner, Social-Media-Posts, Textvorlagen), muss der Partner den Text „Dies ist eine bezahlte Kooperation mit Alvoru.“ vollständig und sichtbar bei jeder Werbemaßnahme aufnehmen. Dieser Offenlegungstext darf nicht angepasst, entfernt oder verborgen werden. Ein Verstoß stellt eine wesentliche Pflichtverletzung dar, die Alvoru das Recht gibt, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung ohne Auszahlung ausstehender Provisionen zu beenden.
3.5 Über das Partnerportal angebotene Textvorlagen enthalten die verpflichtende Offenlegung bereits. Der Partner ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob die Offenlegung in der endgültigen Werbemaßnahme sichtbar und lesbar ist.
Artikel 4 — Vergütung
Einmalige Provision pro vermitteltem Kunden, der ein aktives kostenpflichtiges Alvoru-Abonnement abschließt und die erste Abonnementzahlung leistet — €10 bei Starter, €25 bei Groei, €50 bei Pro.
4.1 Der Partner erhält eine einmalige Provision (zzgl. etwaiger MwSt.-Pflicht) pro vermitteltem Kunden, abhängig von dem vom Kunden gewählten kostenpflichtigen Paket: €10 bei Starter, €25 bei Groei und €50 bei Pro. Die Provision gilt ausschließlich für Kunden mit einem kostenpflichtigen Abonnement; Kunden im kostenlosen Tarif begründen keinen Provisionsanspruch. Der Provisionsbetrag ist gleich, unabhängig davon, ob der Kunde monatlich oder jährlich zahlt.
4.2 Provision ist ausschließlich geschuldet wenn alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:
- Der Kunde hat ein kostenpflichtiges Abonnement (Starter, Groei oder Pro) abgeschlossen; Anmeldungen im kostenlosen Tarif begründen keinen Provisionsanspruch;
- Der Kunde hat sich über den persönlichen Partnercode oder Referral-Link des Partners angemeldet;
- Der Kunde hat seine erste Abonnementzahlung geleistet;
- Der Kunde hat sein Abonnement nicht innerhalb der 14-tägigen Zufriedenheitsgarantie gekündigt;
- Der Kunde hat kein Gebrauch vom 14-tägigen Widerrufsrecht gemacht.
⚠️ Kein Code = keine Provision. Kunden, die sich ohne Verwendung Ihres Partnercodes oder Referral-Links anmelden, werden nicht Ihnen zugeordnet. Teilen Sie Ihren Link oder Code stets ausdrücklich bei jeder Vermittlung. Ein nachträgliches Hinzufügen ist nicht möglich.
4.3 Provision wird ausschließlich auf Abonnementgebühren berechnet, nicht auf einmalige Einrichtungskosten, maßgeschneiderte Dienstleistungen oder sonstige Vergütungen.
4.4 Alvoru behält sich das Recht vor, den Provisionsbetrag mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen per E-Mail anzupassen. Bereits genehmigte Provisionen werden nicht angepasst.
4.5 Es gilt kein Mindestmaß an Vermittlungen — eine gültige Conversion genügt für die Auszahlung.
Artikel 5 — Auszahlung
5.1 Alvoru zahlt die Provision automatisch auf das vom Partner angegebene IBAN aus. Der Partner muss keine Rechnung einreichen.
5.2 Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen, nachdem der vermittelte Kunde seine erste Abonnementzahlung geleistet hat und die Provision von Alvoru validiert wurde.
5.3 Der Partner erhält eine Zahlungsbestätigung per E-Mail.
5.4 Es gilt kein Mindestauszahlungsbetrag: Jede genehmigte Provision wird vollständig auf das angegebene IBAN ausgezahlt.
5.5 Der Partner ist für ein korrektes IBAN verantwortlich. Alvoru haftet nicht für fehlgeschlagene Zahlungen aufgrund eines fehlerhaften IBAN.
5.6 Alvoru ist berechtigt, die Auszahlung bei begründetem Verdacht auf Betrug, Missbrauch oder Verletzung dieser Vereinbarung auszusetzen.
Artikel 6 — Kein Weisungsverhältnis / Selbstständigkeit
6.1 Der Partner führt seine Tätigkeiten vollständig eigenständig aus und erhält von Alvoru keine Weisungen zur Art der Ausführung, Arbeitszeiten oder Erfolgsverpflichtung.
6.2 Es steht dem Partner frei, gleichzeitig für andere Auftraggeber oder Partner zu arbeiten, sofern dies nicht im Widerspruch zu den Verpflichtungen dieser Vereinbarung steht.
6.3 Alvoru stellt dem Partner keine Materialien, Werkzeuge oder Räumlichkeiten für die Ausführung der Tätigkeiten zur Verfügung.
6.4 Alvoru stellt dem Partner ein digitales Portal zur Verfügung, um den Verlauf von Vermittlungen und Provisionen zu überwachen. Dieses Portal dient ausschließlich der Information und gilt nicht als Betriebsmittel im Sinne dieses Artikels.
Artikel 7 — Eigenverantwortung des Partners
7.1 Der Partner ist vollständig für seine/ihre eigenen Werbemaßnahmen und die Einhaltung der dabei geltenden Gesetze und Vorschriften verantwortlich (Werberecht, DSGVO).
7.2 Der Partner darf keine irreführenden Aussagen über Alvoru-Produkte, -Ergebnisse oder -Garantien machen.
7.3 Dem Partner ist es nicht gestattet:
- über bezahlte Suchanzeigen (SEA) auf Alvoru-Markennamen oder -Domains zu werben, sofern nicht schriftlich gestattet;
- Spam oder unerwünschte Nachrichten zur Bewerbung von Alvoru zu versenden;
- sich selbst als vermittelten Kunden zu registrieren (Self-Referral);
- falsche oder gefälschte Vermittlungen zu erzeugen.
7.4 Der Partner behandelt alle Informationen über Alvoru, seine Kunden und seine Geschäftstätigkeit als streng vertraulich.
Artikel 8 — DSGVO und Datenschutzpflichten
8.1 Der Partner verarbeitet personenbezogene Daten potenzieller Kunden ausschließlich zum Zweck der Vermittlung an Alvoru, auf Grundlage einer gültigen Verarbeitungsgrundlage und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
8.2 Der Partner trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten und teilt diese außerhalb des Rahmens dieser Vereinbarung nicht mit Dritten.
8.3 Bei einer Datenschutzverletzung, bei der personenbezogene Daten im Rahmen dieser Zusammenarbeit betroffen sind, meldet der Partner dies so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, an Alvoru über info@alvoru.com.
Artikel 9 — Haftung
9.1 Alvoru haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn des Partners infolge der Nichterfüllung dieser Vereinbarung, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Alvoru vor.
9.2 Die Gesamthaftung von Alvoru aus dieser Vereinbarung ist in allen Fällen auf den Betrag der Provision beschränkt, die dem Partner in den drei Monaten vor der Schadensforderung ausgezahlt wurde.
9.3 Der Partner stellt Alvoru von allen Schäden, Ansprüchen und Kosten frei, die aus rechtswidrigen oder irreführenden Werbeaktivitäten des Partners resultieren.
Artikel 10 — Laufzeit und Beendigung
10.1 Diese Vereinbarung tritt an dem Datum in Kraft, an dem Alvoru die Anmeldung des Partners schriftlich bestätigt, und gilt auf unbestimmte Zeit.
10.2 Beide Parteien können die Vereinbarung ohne Kündigungsfrist (bis zum Ende der bezahlten Periode) per E-Mail kündigen an info@alvoru.com.
10.3 Alvoru kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung beenden bei:
- Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung;
- Betrug, Missbrauch oder irreführender Werbung;
- Handlungen, die dem Ruf von Alvoru schaden.
10.4 Nach Beendigung hat der Partner Anspruch auf bereits genehmigte Provisionen (Aktivierungsdatum vor dem Beendigungsdatum), die noch nicht ausgezahlt wurden. Neue Vermittlungen nach der Beendigung begründen keinen Provisionsanspruch.
10.5 Nach Beendigung verliert der Partner das Recht, den Referral-Link und Alvoru-Markenmaterial zu nutzen.
Artikel 11 — Sonstige Bestimmungen
11.1 Auf diese Vereinbarung ist ausschließlich Niederländisches Recht anwendbar.
11.2 Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht der Rechtbank Oost-Brabant, Standort 's-Hertogenbosch.
11.3 Alvoru ist berechtigt, diese Vereinbarung einseitig zu ändern. Änderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail angekündigt. Die Fortsetzung der Teilnahme nach dem Wirksamkeitsdatum der Änderung gilt als Annahme.
11.4 Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer Bestimmung lässt die übrigen Bestimmungen unberührt.
11.5 Auf diese Partnervereinbarung sind zudem die Allgemeine Geschäftsbedingungen von Alvoru anwendbar. Bei Widerspruch geht diese Partnervereinbarung vor.
Artikel 12 — Branchenausschluss
12.1 Der Partner darf keine Kunden vermitteln, die in Branchen tätig sind, die Alvoru aufgrund ihrer Unternehmenspolitik ausschließt, und zwar:
a) Alkohol- oder Tabakproduktion und/oder -verkauf (darunter Spirituosengeschäfte, Brauereien, Brennereien, Cafés, Kneipen, Bars, Nachtclubs und Diskotheken);
b) Glücksspiele, Wetten, Kasinos und Lotterien;
c) Zinsbasierte Finanzprodukte (konventionelles Bankwesen, Kredite, Hypotheken, konventionelle Versicherungen);
d) Adult-Content, Escort-Dienste und Dating-Plattformen;
e) Verkauf von nicht-halal-Fleisch als Kerntätigkeit;
f) Coffeeshops und Verkauf von Betäubungsmitteln.
12.2 Anmeldungen über den Partner aus diesen Branchen werden von Alvoru abgelehnt. Es entsteht kein Provisionsanspruch. Bei wiederholtem Verstoß kann Alvoru die Partnervereinbarung mit sofortiger Wirkung beenden.
12.3 Bei Zweifeln an der Eignung behält sich Alvoru das Recht vor, den vermittelten Kunden nicht anzunehmen. Diese Regelung gilt ohne Unterscheidung nach Religion, Rasse oder Weltanschauung und stellt eine geschäftliche Entscheidung von Alvoru dar.
Artikel 13 — Cookie-Tracking und Datenschutz
Alvoru verwendet ein First-Party-Tracking-Cookie (Lebensdauer: 30 Tage), um Conversions dem richtigen Partner zuzuordnen. Das Cookie enthält ausschließlich eine anonyme Partner-ID und keine personenbezogenen Daten. Partner sind dafür verantwortlich, vermittelte Besucher in ihren eigenen Datenschutzerklärungen über diesen Tracking-Mechanismus zu informieren, gemäß DSGVO Art. 13. Alvoru verarbeitet lediglich die IP-Adresse in anonymisierter Form (letztes Oktett entfernt) zur Betrugserkennung.